Kosten & Abrechnung



Abrechnung der medizinischen Leistungen

Seit mehr als 100 Jahren ist unsere Klinik im Privatbesitz der Gründerfamilien. Dies wird durch die Bezeichnung „Privatklinik“ in unserem Kliniknamen zum Ausdruck gebracht.

Wir sind eine nach §108 SGB V zugelassene Akutklinik für Psychiatrie. Damit sind wir zur Aufnahme und Behandlung von

  • gesetzlich versicherten
  • privat versicherten
  • beihilfeberechtigten
  • selbstzahlenden

Patient:innen berechtigt.

Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenversicherung im Vorfeld der stationären Aufnahme ist nicht notwendig.

Sie benötigen für eine Aufnahme in unsere Klinik lediglich eine ärztliche oder psychotherapeutische Einweisung zur psychiatrischen Akutbehandlung.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unser Aufnahme- und Beratungszentrum



Abrechnung von Wahlleistungen

Wahlärztliche Leistungen

Wenn Sie möchten, dass einer unserer Chefärzte die Leitung ihrer Behandlung übernimmt und Sie individuell betreut, können Sie wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. 

Diese Leistungen werden  nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. 

 

 

Zimmerklassen 1 & 2

Sie wünschen mehr Komfort und Service? Bei der Wahl eines Zimmers der Klassen 1 oder 2 erhalten Sie neben räumlichen Annehmlichkeiten auch verschiedene Serviceleistungen. Dafür erheben wir Wahlleistungsentgelte, die mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart wurden.